Der Koalitionsvertrag von CDU-CSU-FDP und das Web

Hier ein kurzer persönlicher und kritischer Kommentar zu den Themen aus dem beschlossenen Koalitionsvertrag CDU-CSU-FDP, die das Internet betreffen. Über diese Themen schreibe ich wesentlich ausführlicher in meinem Buch “Der Fixierungcode”, das ab Januar 2010 im Buchhandel sein wird.

(Alle Zitate im Text stammen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung unter „2. Informations- und Mediengesellschaft“)

„Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt und trägt maßgeblich zur Entwicklung einer globalen Gemeinschaft bei. Die Informationsgesellschaft bietet neue Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen ebenso wie neue Chancen für die demokratische Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens sowie für die wirtschaftliche Betätigung. Neue Medien gehören längst zum Alltag einer stetig wachsenden Zahl von Menschen. Deutschland ist längst in der Informationsgesellschaft angekommen.“

Diesem Absatz kann ich nur voll zustimmen, bis auf den letzten Satz. Leider.- Auf meinen Vorträgen vor den verschiedensten Branchen muss ich leider immer wieder feststellen, dass „Deutschland“ vielleicht in der Informationsgesellschaft angekommen ist, die Deutschen aber noch lange nicht. Wenn man unter Informationsgesellschaft die Fähigkeit zur Benutzung von Google als Suchmaschine und das E-Mail-Schreiben versteht, dann könnte diese Feststellung oben richtig sein. Wenn es aber um die Nutzung der Vorteile der digitalen Welt geht, dann erschrecke ich so manches Mal, wie zum Beispiel in der letzten Woche. Da fragte ich bei einem Vortrag die Anwesenden, wie viele von ihnen Twitter nutzen würde. Das Deprimierende: Mein Finger zeigte als einziger auf, bei 100 Leuten im Saal.

„(…) Damit die Menschen an den neuen Chancen für Meinungs- und Informationsfreiheit, Kommunikationsfreiheit sowie am wirtschaftlichen Leben im Internet teilhaben und die Chancen der Informationsgesellschaft nutzen können, müssen wir die Weichen stellen, um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern. Allen Menschen Zugang zu neuen Medien zu erleichtern, ist uns dabei ein zentrales Anliegen, sowohl im Hinblick auf die Verfügbarkeit als auch auf Barrierefreiheit und Medienkompetenz. Wir werden die Anstrengungen fortsetzen, die Breitbandversorgung in Deutschland sowohl in der Fläche als auch in der Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Nutzung freiwerdender Frequenzen des Fernsehrundfunks soll dazu beitragen, kurzfristig Versorgungslücken in der Fläche zu schließen. (…)”

Eine Weichenstellung ist schon einmal sehr zu begrüßen, damit der Zug der (Internet-) Entwicklung nicht in die falsche Richtung fährt, aber „… die Weichen stellen, um die digitale Spaltung zu verhindern…“, das ist schlicht falsch, oder zumindest sehr unglücklich ausgedrückt. Es gibt keine digitale Spaltung in der Gesellschaft, denn die Spaltung, die es tatsächlich gibt, ist nicht digitaler Natur. Nicht die digitale Welt spaltet die reale Welt, es ist doch vielmehr so, dass die Gesellschaft durch die mangelnde technische Infrastruktur und zu wenig Wissen über die Möglichkeiten durch die digitale Welt in Onliner und Offliner gespalten wird.

Versöhnt werde ich allerdings wieder durch die letzte Aussage, die die Verfügbarkeit, Barrierefreiheit und die Medienkompetenz in Zukunft in Aussicht stellt. Besonders die Schließung der „Versorgungslücken“ via Funkfrequenzen soll sogar kurzfristig erfolgen. Das wird viele Internetnutzer freuen, die nicht in Großstädten wohnen, und mich wird es auch freuen, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin.

„Die Informationstechnik des Bundes bedarf der Konzentration, Standardisierung und Effizienzsteigerung sowie Bündelung vorhandener Ressourcen. Wir werden hierzu den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik stärken. Wir
prüfen, wie die IT des Bundes sich zukünftig an offenen Standards orientieren und dabei auch Open-Source-Lösungen berücksichtigen kann. (…)“

Es wird immerhin geprüft, wie man sich an offenen Standards orientieren kann, das hört sich vielversprechend an, genau so, wie die Berücksichtigung von Open Source Lösungen, die ich persönlich schon seit vielen Jahren als eine sehr gute Alternative zu den Standardprogrammen propagiere. Es würde mich sehr freuen, wenn die Bundesregierung hier wirklich ernst machen würde. Denn das ist mit Sicherheit eine der Maßnahmen, die Deutschland und die Deutschen aus der Umklammerung durch die digitalen Supermächte befreien könnte.

„Die Risiken der Digitalisierung, die es ermöglicht, quasi auf Knopfdruck Daten zusammenzuführen und durch die Auswertung digitaler Spuren umfassende Persönlichkeitsprofile zu bilden, dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden. Wir werden daher das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Recht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bei der gesetzlichen Ausgestaltung der IT beachten. Wir lehnen eine generelle Überwachung des Internetdatenverkehrs ab.(…)“

Dafür enttäuscht mich dieser Absatz zutiefst. Die angesprochenen Risiken „dürfen nicht durch staatliches Handeln verstärkt werden“. Das ist deutlich zu wenig und zu unscharf formuliert. Denn was heißt diese Aussage letztlich? Die digitalen Supermächte dürfen so weiter machen wie bisher, die Datensammlungen gehen weiter, der Staat wird nichts dagegen unternehmen. Das Gegenteil sollte der Fall sein, es müsste heißen: Der Staat gewährleistet seinen Bürgern das Recht auf digitale Selbstbestimmung, das beinhaltet, dass jeder Bürger weiß, was wann wo bei welcher Gelegenheit über ihn im Internet gespeichert wurde. Da kann mich die Ablehnung einer generellen Überwachung des Internetdatenverkehrs nicht mehr wirklich beruhigen.

„Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein. Wir werden deshalb unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen. Dabei wollen
wir Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen.“

Endlich hat man diesen unsäglichen Spruch „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ in die richtige Richtung gelenkt, denn das Internet war nie ein rechtsfreier Raum. Das Urheberrecht ist ein immens wichtiges Thema, da an dieses Thema der wirtschaftliche Erfolg und mittlerweile schon die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit vieler Verlage und anderer Branchen gekettet ist. Urheberrechtsverletzungen müssen strafrechtlich verfolgt werden, denn der wirtschaftliche Schaden, der auch den Standort Deutschland trifft, ist enorm.

„Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet
an. Das System der Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften mit effizienten und transparenten Strukturen hat sich bewährt. Wir wollen, dass die europaweite Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Bezug auf Online-
Nutzungen erleichtert wird. Wir werden uns deshalb für die Schaffung eines europäischen Wahrnehmungsrechts einsetzen. Der Schutz durch das Urheberrecht ist eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung und für die Verwertung kreativer Leistungen. Wir wollen deshalb Maßnahmen unterstützen, die das gesellschaftliche Verständnis für die Bedeutung des Urheberrechts und den Respekt vor fremdem geistigem Eigentum fördern. Wir setzen uns für die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für die Verwertungsgesellschaften ein, der eine transparente und europaweite Lizenzierung gewährleistet und die kulturelle Vielfalt schützt.(…)”

Eine europäische Rechteverwaltung ist genau das, was ich persönlich immer gefordert habe. Es geht bei diesen Urheberrechten eben nicht nur um mp3 und redaktionell erstellten Content, die geschützt werden müssen, dieses Urheberrecht geht viel weiter. Denken wir an die Buchscan-Aktion von Google. Hier steht meines Erachtens die Ökonomisierung deutschen Kulturguts als Gefahr im Raum. Es beruhigt mich sehr, dass die Bundesregierung an dieser Stelle das Recht der digitalen Selbstbestimmung auch für den deutschen Staat und damit sein Kulturgut einfordert.